Neu ab 01.01.2021

Änderungen Kat. B, A1, A ab 01.01.2021

Antenne Fernsehturm Stuttgart

Ab 01.01.2021 kann bereits mit 17 Jahren der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erteilt werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden. Ab 01.01.2021 dürfen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden (heute in der Schweiz ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum max. 50 cm3 oder Leistung 4 KW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre).

Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird nur noch Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen können.

Detail Informationen finden Sie auf der STVA Webseite